Standort 7: Weldenstraße beim Uhrturm

Der Schlossberg

Wolfgang Windisch
Schloßberg im Spannungsfeld: Naturschutz
Was wäre Graz ohne den Schloßberg?

Für viele Grazer*innen ein sinnloses Gedankenexperiment: Graz ohne den Schloßberg ist einfach nicht vorstellbar. Vielleicht liegt es auch daran, dass diese besondere Stadt neben einem Stadtzentrum einen Aussichtspunkt braucht, um in ihrer Einmaligkeit erkannt zu werden. Zusammen mit dem 22 Hektar großen Stadtpark sind die vielfältigen Grünflächen des Schloßberges mit nahezu 19 Hektar Fläche nicht nur der Rahmen für das weithin sichtbare Wahrzeichen der Stadt, den Uhrturm, sondern auch Erholungsoase für Grazer*innen sowie Besucher*innen. Während der Stadtpark einer in Städten üblichen Parklandschaft entspricht, ist der bewaldete und gärtnerisch kultivierte Dolomitstock im Zentrum von Graz von außerordentlichem Reiz. Aus der Luft betrachtet sind beide Grünanlagen, Stadtpark und Schloßberg, vom dicht verbauten Stadtkern umschlossen und gleichen in ihrer Form einem menschlichen Embryo. Den Kopf des Embryos bildet der Schloßberg, der Stadtpark den restlichen Körper. Erich Edegger (1940-1992) hat dies immer mit Leidenschaft Besucher*innen vermittelt, wenn sie vor der übergroßen Luftaufnahme in seinem Büro standen. Er war auch der politische Referent, der als Vizebürgermeister der Stadt Graz den Auftrag gab, im Jahre 1988 den Schloßberg nach dem Steiermärkischen Naturschutzgesetz von 1976 unter Schutz zu stellen.

Das Steiermärkische Naturschutzgesetz kennt unterschiedliche Schutzkategorien. Ein geschützter Landschaftsteil zählt zu den strenger geschützten Gebietskategorien, da er nicht nachteilig verändert, in seinem Bestand gefährdet oder zerstört werden darf. Alle temporären und dauerhaften Veränderungen, die über die Pflege hinausgehen, bedürfen der Mitwirkung der Naturschutzbehörde.

Seit der Unterschutzstellung im Jahre 1988 erfolgten immer wieder Veränderungen in baulicher, gestalterischer sowie gärtnerischer Hinsicht. Die zahlreichen Projekte, die unter Berücksichtigung der Naturschutzerfordernisse bisher verwirklicht wurden, strafen all jene Lügen, die behaupten, der Naturschutz verhindere alles und stelle den Schloßberg unter einen „Käseglockenschutz“.